Ständige Weisungen

Die folgenden ständigen Weisungen gelten für sämtliche Schieds- und Linienrichter der Region GSGL. Sie enthalten einige grundlegende und wichtige Informationen. Mehrheitlich ist es nur eine Übersicht über bereits bekannte Informationen aus verschiedenen Reglementen.

Download der ständigen Weisungen der Saison 2020/21.

Corona

Bezüglich Corona gelten die Regeln von SwissVolley gemäss Website von SwissVolley insbesondere auch die Weisungen zum Schutzkonzept, die das Spielprotokoll regeln.

e-Learning

Der GSGL arbeitet für die Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter mit einem online-Ausbildungs-Tool.

Alle Schiedsrichter und weitere Interessierte haben entsprechend einen Zugang oder können ihn bei der RSK beantragen. Der Zugang ist explizit auch für Spielerinnen, Trainer, Coaches, Vorstandsmitglieder etc möglich.

Nebst der Schiedsrichterausbildung enthält das Tool auch umfangreiche Unterlagen zur Schreiberausbildung.

Matchblätter

Alle Matchblätter (auch Forfaits) sind vom (1.) Schiedsrichter jeweils während einer Spielwoche zu sammeln und spätestens am Sonntag-Abend der abgelaufenen Spielwoche an das Sekretariat GSGL (Sekretariat GSGL, Ursina Barandun, Quaderstrasse 40, 7000 Chur) zu schicken. Der Versand per B-Post ist dafür ausdrücklich erlaubt.

Achtung: Matchblätter der 1. Liga und von Cupspielen müssen A-Post noch am gleichen Tag zu SwissVolley (Swiss Volley, Schwarzenburgstrasse 47, Postfach 318, 3000 Bern 14).

Fahrspesen

In den Regionalligen erfolgt die Abrechnung der Fahrspesen automatisch und zentral. Die Vereine erhalten Ende Saison eine Rechnung über die Fahrspesen der Schiris bei ihren Heimspielen sowie eine Gutschrift über die Fahrspesen der Schiris des Vereins. Die Vereine müssen anschliessend diese Fahrspesen den Schiedsrichtern weiterleiten.

In der 1. Liga sowie im Cup müssen die Schiedsrichter die Entschädigung und die Spesen direkt in der Halle einfordern und zwar in der 1. Liga zur Hälfte von beiden Teams, im Cup vom Heimteam. Dazu ist das hier bei SwissVolley verfügbare Spesenformular zu verwenden.

VolleyManager

Der GSGL arbeitet für die Spielplanung sowie die Verwaltung der Schiedsrichter inkl. der Aufgebote mit dem VolleyManager von SwissVolley. Jeder Schiri muss mindestens einmal pro Saison, spätestens jeweils bis am 31. Juli für die nachfolgende Saison, seine Informationen wie Adresse, Club etc sowie die Abwesenheiten erfassen.

Einsatzqualifikationen

Das folgende Dokument gibt eine Übersicht über die notwendigen Einsatzqualifikationen der Schiedsrichter in den verschiedenen Ligen. In der Schiedsrichter-Spielbörse werden diese automatisch berücksichtigt, d.h. ein Schiri kann kein Spiel übernehmen, für das er/sie nicht qualifiziert ist.

Mit Einführung des VolleyManager wurden diese Einsatzqualifikation auf die Saison 2022/23 aktualisiert.